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Wasserversorgung Röckenricht

Versorgungsträger:

Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg

Notfallnummer: 09663/9130-26 (außerhalb der Öffnungszeiten)


Zuständigkeit entsprechend der gültigen Wasserabgabesatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung:

Aus dem Bereich der Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg die Orte Haghof, Hundsboden Hs.Nr. 4, Blechhof, Stegerhof, Pfeilstein, Einzelhof, Röckenricht, Lockenricht, Mirtelhof und Fromberg.

Aus dem Bereich der Stadt Sulzbach-Rosenberg die Orte Kleinfalz, Kummerthal und Niederricht.

Versorgung aus Wasserförderung der Sigl-Sigras-Gruppe wie vor angeführte Orte.



Satzungen

Wasserabgabesatzung


Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (1. Änderungssatzung)


Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (2. Änderungssatzung)


Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (3. Änderungssatzung)


Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (4. Änderungssatzung)


Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlage


Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlage (1.Änderung)



Beiträge und Gebühren

Beitragssätze für Wasser und Entwässerung


Gebührensätze



Wasserbefunde

Wasseranalyse vom 15.11.2011


Wasseranalyse vom 07.09.2011


Wasseranalyse vom 21.05.2011


Wasseranalyse vom 14.02.2011


Wasseranalyse vom 09.11.2010




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